Sonderabfälle
Als Sondermüll bzw. gefährliche Abfälle werden Stoffe bezeichnet, die eine potenzielle Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Um sie sicher der endgültigen Entsorgung zuzuführen, gelten besondere Vorschriften für die Lagerung und den Transport, die wir kennen und mit technischer und fachlicher Kompetenz berücksichtigen.
Sonderabfälle sind besonders überwachungsbedürftig und müssen in einem speziellen Begleitverfahren im Rahmen des Elektronischen Nachweisverfahrens entsorgt werden. Bei Kleinmengen bis 20t pro Abfallerzeuger und Kalenderjahr kann ein Sammelentsorgungsnachweis beantragt werden. Bei Überschreitung dieser Grenze muss zur Dokumentation ein Einzelentsorgungsnachweis bei der Behörde beantragt werden. Um den Abfall zu definieren und entsorgen zu dürfen, sind umfangreiche Analysen, deren Ergebnisse nicht älter als 6 Monate sein dürfen, notwendig.
Beispiele für Sonderabfälle: