Elektronisches Nachweisverfahren
Laut Abfallnachweisverordnung besteht seit 1. Februar 2011 die Pflicht zur elektronischen Nachweisführung für alle am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten. Dies gilt für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden.
Vorgehensweise
Zunächst ist die persönliche Chipkarte mit codierten persönlichen Unterschriftsdaten und einer Code-Nummer bei einem der nachfolgenden Anbieter zu beantragen (Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
TC TrustCenter GmbH
Sonninstr. 24-28
20097 Hamburg
http://www.trustcenter.de
D-Trust GmbH
Kommandantenstr.15
10969 Berlin
http://www.d-trust.de
DeutscheTelekom AG
Produktzentrum TeleSec
Untere Industiestr.20
57250 Netphen
http://www.telesec.de
Deutsche Post Com GmbH
Geschäftsfeld Signtrust
Tulpenfeld 9
53113 Bonn
http://www.signtrust.de
Benötigt werden außerdem:
Wenn Ihnen sowohl die Signaturkarte mit dazugehöriger Pin sowie das Kartenlesegerät vorliegen, ist ein elektronisches Postfach bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) zu beantragen. http://leanv.zks-abfall.de/LaenderEANV_Web/registrierung
Weitere Informationen finden Sie auf http://www.saarland.de/51708.htm
*Systemvoraussetzungen
Betriebssystem
Browser
Java-Laufzeitumgebung